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THEMA: Einkaufsaktion "Bargeld statt Chipkarten für Flüchtlinge"
ORT: Berlin
ZEIT: 11. Mai 2001
BILDMAPPE: Ablage im Bildarchiv / 3423 \
 

Bargeld statt Chipkarten für Flüchtlinge

Am Freitag, den 11. Mai 2001, trafen sich etwa 80 Menschen zum Einkauf für Flüchtlinge vor dem Extra-Markt in Schöneberg, Potsdamer Str. 128. Aufgerufen hatten das Berliner Antidiskriminierungsbüro und die Initiative Konsumfürfreiesfluten.
   Denn viele Flüchtlinge in Berlin bekommen nur ein Taschengeld von monatlich 80,– DM in bar ausgezahlt und müssen darüber hinaus mit Gutscheinen oder Chipkarten einkaufen gehen. Diese werden nur von wenigen Geschäften akzeptiert, so dass die Flüchtlinge von ihrem wenigen Bargeld noch Fahrscheine bezahlen müssen – oft für mehrere Personen, die beim Tragen mit anfassen. Denn neben den weiten Wegen müssen mit Gutscheinen grössere Mengen eingekauft werden, weil kein Wechselgeld herausgegeben wird.
   Beim Einkauf mit Chipkarten wird der Kassenbon direkt ans Sozialamt übermittelt, so dass die SachbearbeiterInnen dort genau sehen können, was in welchen Mengen eingekauft wurde. Der Einkauf von Alkohol und Zigaretten ist mit Chipkarte oder Gutschein verboten. Lebensmittel, die den Ernährungsgewohnheiten der Flüchtlinge entsprechen, sind oft in den Läden nicht erhältlich. Darüber hinaus sind es nicht die preiswertesten Supermärkte, die Chipkarten oder Gutscheine akzeptieren.



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Fotos: Elisabeth Voss/Umbruch-Bildarchiv
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Soli-Einkauf für Flüchtlinge Rassismus angreifen Solidarische EinkäuferInnen Bargeld für Flüchtlinge Mit Chipkarte sind Alkohol und Tabak verboten Kein Mensch ist illegal

Bei der Protestaktion gingen die solidarischen EinkäuferInnen mit den Flüchtlingen in den Extra–Markt, kauften auf deren Chipkarten ein und gaben ihnen das Geld dafür. Ein kleiner Beitrag zur Selbstbestimmung für Menschen, die nach oft leidvoller Flucht aus ihren Herkunftsländern hier in Deutschland von den Behörden wie Menschen zweiter Klasse behandelt und schikaniert werden. Weitere Einkaufsaktionen sind geplant.
   Neben dieser praktischen Hilfe informierten Transparente, Flugblätter und Lautsprecherdurchsagen über die rassistische Politik Deutscher Behörden, deren rechtliche Grundlage das Asylbewerberleistungsgesetz darstellt, und forderten die PassantInnen zur Solidarität auf.
Beim Berliner Antidiskriminierungsbüro (s.u.) gibt es weitere Informationen zu Hintergründen und praktischen Unterstützungsmöglichkeiten.



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