Erinnerung an Cemal Kemal Altun. Spontandemonstration in Berlin am 30. August 1983
Fotos: Manfred Kraft/Umbruch Bildarchiv
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Spontandemonstration zum Kammergericht in Berlin-Charlottenburg
am 30. August 1983, Todestag von Kemal Altun

Das Kammergericht hatte sich geweigert, Kemal Altun im Laufe des fast vierzehnmonatigen Verfahrens
auch nur einmal persönlich anzuhören, verhängte aber die Auslieferungshaft. Es beschrieb die Lage so:
"Selbst wenn der Verfolgte unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt worden wäre,
stünde das seiner Auslieferung an die türkischen Behörden nicht im Wege."