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Zuwanderungsgesetz verabschiedetKunstaktion von Flüchtlingen und UnterstützerinnenAm
7. November 2001 wurde vom Bundeskabinett das umstrittene Zuwanderungs-
und Ausländerrecht zusammen mit dem zweiten Paket der Anti-Terror-Gesetze
verabschiedet. Der zwischen den Grünen und Bundesinnenminister
Schily vereinbarte Kompromiss macht Zugeständnisse, wie z.B. die
Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung
als Asylgründe. Im Kern hat sich Schily jedoch mit seiner Linie
durchgesetzt, ein Zweiklassensystem in der Zuwanderung zu installieren.
Während Hochqualifizierte in Deutschland auf Dauer geworben werden
sollen, wird die große Mehrheit der Zuwanderer bewußt in
einer existenziellen Unsicherheit gehalten. Ihr Aufenthaltsrecht kann
nach drei Jahren widerrufen werden. Im Asylrecht sollen Restriktionen
wie die Residenzpflicht, Ausländerstrafrecht, Datenerfassung und
-übermittlung, Einweisung in Sammellager, Abschiebehaft u.a. ausgeweitet
werden. | ![]()
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