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Ausländerbehörde Rathenow in der KritikOhne richterlichen Beschluß veranlaßt ein Beamter Abschiebehaft für den togolesischen Flüchtling Abdoul-Marouf Issa-GobitakaAbdoul Marouf Issa-Gobitaka,
Flüchtling aus Togo, hatte sich bereit erklärt in seine Heimat
zurückzukehren. Dann brach er psychisch zusammen und wurde sieben
Wochen in der Psychiatrie in der Berliner Charité behandelt. Um
diese Behandlung fortführen zu können und wegen einer chronischen
Hepatis C stellte Issa-Gobitaka.am 26. Juni 2006 beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt einen Asylfolgeantrag.
Sein Anwalt hatte die Asylbehörde in Rathenow zuvor informiert, das
er wegen seiner akuten Krankheit den angesetzten Ausreisetermin nicht
wahrnehmen kann. Das hielt einen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde
Havelland/ Rathenow nicht davon ab, seine Kompetenzen zu überschreiten
und die Festnahme per Fax zu veranlassen. Ein dafür notwendiger Haftbefehl
eines Richters lag nicht vor. In einem Audio-Interview mit Umbruch Bildarchiv
begründet Rechtsanwalt Ulrich Klinggräff, warum er die Fax-Anordnung
des Rathenower Sachbearbeiters Wolf für "absolut rechtswidrig"
hält. Eine Anzeige gegen diesen wegen Freiheitsberaubung ist in Vorbereitung.
Beim Haftprüfungstermin
am Freitag, den 30.06.06 erkannte Richter Müller vom Amtsgericht
Eisenhüttenstadt zwar an, dass die Festnahme illegal sei, trotzdem
ordnete er drei Monate Abschiebegewahrsam für Issa-Gobitaka an. Seine
Begründung: Issa-Gobitaka könne untertauchen, da er ohne festen
Wohnsitz sei. Doch dieser ist nach wie vor im Asylbewerberheim in Rathenow
polizeilich gemeldet und die Adresse seiner deutschen Verlobten bei allen
Behörden bekannt. |
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