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THEMA: Asylbehörden Brandenburg
ORT: Rathenow/Eisenhüttenstadt
ZEIT:

26. Juni 2006

BILDMAPPE: Ablage im Bildarchiv / 3423 \
 

Ausländerbehörde Rathenow in der Kritik

Ohne richterlichen Beschluß veranlaßt ein Beamter Abschiebehaft für den togolesischen Flüchtling Abdoul-Marouf Issa-Gobitaka

Abdoul Marouf Issa-Gobitaka, Flüchtling aus Togo, hatte sich bereit erklärt in seine Heimat zurückzukehren. Dann brach er psychisch zusammen und wurde sieben Wochen in der Psychiatrie in der Berliner Charité behandelt. Um diese Behandlung fortführen zu können und wegen einer chronischen Hepatis C stellte Issa-Gobitaka.am 26. Juni 2006 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt einen Asylfolgeantrag. Sein Anwalt hatte die Asylbehörde in Rathenow zuvor informiert, das er wegen seiner akuten Krankheit den angesetzten Ausreisetermin nicht wahrnehmen kann. Das hielt einen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde Havelland/ Rathenow nicht davon ab, seine Kompetenzen zu überschreiten und die Festnahme per Fax zu veranlassen. Ein dafür notwendiger Haftbefehl eines Richters lag nicht vor. In einem Audio-Interview mit Umbruch Bildarchiv begründet Rechtsanwalt Ulrich Klinggräff, warum er die Fax-Anordnung des Rathenower Sachbearbeiters Wolf für "absolut rechtswidrig" hält. Eine Anzeige gegen diesen wegen Freiheitsberaubung ist in Vorbereitung.

  Audio-Interview mit
Rechtsanwalt Ulrich Klinggräff
(Modem-Version für den Windows-Media-Player, 11'54 Min., 2.8 Mbyte).
Anhören klicke aufs Bild oder hier.

Beim Haftprüfungstermin am Freitag, den 30.06.06 erkannte Richter Müller vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt zwar an, dass die Festnahme illegal sei, trotzdem ordnete er drei Monate Abschiebegewahrsam für Issa-Gobitaka an. Seine Begründung: Issa-Gobitaka könne untertauchen, da er ohne festen Wohnsitz sei. Doch dieser ist nach wie vor im Asylbewerberheim in Rathenow polizeilich gemeldet und die Adresse seiner deutschen Verlobten bei allen Behörden bekannt.
Aufgrund seiner psychischen Erkrankung sowie der chronischen Hepatitis C ist die Abschiebehaft für Herrn Issa-Gobitaka eine besondere Quälerei. Bereits wenige Stunden nach seiner Haftprüfung musste er in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht werden, nachdem seine Beschwerden erst mal ignoriert worden waren. RA Ulrich Klinggräff versucht jetzt, seine Freilassung beim Landgericht in Frankfurt/Oder zu erreichen.



Abdoul-Marouf Issa-Gobitaka, Flüchtling aus Togo


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