Jose Maria Jones reiste
im Frühjahr 1999 mit einer Delegation der Karawane für die Rechte der
Flüchtlinge und Migrant/innen durch mehrere deutsche Städte und geriet
dabei in Polizeikontrollen. Da er keine Genehmigung zum Verlassen seines
Landkreises vorlegen konnte, will die Ausländerbehörde des Wartburgkreises
in Thüringen Jose Maria Jones aufgrund dieser Residenzpflichtverletzung
aus Deutschland ausweisen.
In ungewöhnlicher Deutlichkeit erklärt die Ausländerbehörde,
wie sie an Jose Maria Jones ein Exempel zu statuieren gedenkt:
In dem Bescheid heißt es: Er habe Straftaten begangen, weil er sich nicht
in seinem Landkreis aufgehalten hat, stelle ein Sicherheitsrisiko für
die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
dar.
"Durch die mehrfachen Verstöße gegen das geltende Asylverfahrensgesetz
werden die öffentliche Sicherheit und Ordnung i. S. v. § 45 Abs.1 AuslG
maßgeblich beeinträchtigt sowie erhebliche Interessen der Bundesrepublik
Deutschland berührt. (...) Mit der Ausweisung des Herrn Jones sollen andere
Ausländer davon abgehalten werden, Straftaten gegen die Rechtsordnung
der Bundesrepublik Deutschland zu begehen. Es soll damit deutlich gezeigt
werden, daß gerade der wiederholte Verstoß von Asylbewerbern gegen die
räumliche Beschränkung des Bereichs der Aufenthaltsgestattung auch zur
Beendigung ihres Aufenthalts führen kann, (…). Die Ausweisung aus generalpräventiven
Gründen, also zur Abschreckung anderer Ausländer, ist nach Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgericht dann gerechtfertigt, wenn andere Ausländer
zur Vermeidung der ihnen drohenden Ausweisung veranlasst werden, sich
in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß zu verhalten. (…) Nur
durch die kontinuierliche Anwendung der Ausweisermächtigung kann eine
generalpräventive, also abschreckende und damit verhaltenssteuernde Wirkung
bei anderen Ausländern entfaltet werden, insbesondere wird damit auch
gegenüber potentiellen Ersttätern durch die Ausweisung eine abschreckende
Wirkung ausgelöst".
Zwar genießt Jose Maria noch vorläufigen Rechtsschutz: Die Ausweisung
kann erst dann vollzogen werden, wenn sein Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt
ist, aber dennoch: die Androhung zurück in Verfolgung, Bürgerkrieg, Folter-
und Todesgefahr geschickt zu werden, bleibt bestehen und erzeugt Angst
und Panik in ihm.
Am 20. März 2002 sollte vorm Amtsgericht Gera sein Asylverfahren
entschieden werden. Nach angekündigten Protestaktionen wurde der
Termin zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt wurde ein
neuer Gerichtstermin für Mittwoch, den 24. Juli 2002 ab 13
Uhr in Eisenach angesetzt. Das Gericht hat seinen Sitz am Theaterplatz
5 in 99817 Eisenach. Karawanegruppen mobilisieren für diesen Tag
zu einer Protestkundgebung vorm Gericht. Weitere Informationen auf der
Homepage
des Bremer Menschenrechtsvereins.
Video:
Umbruch Bildarchiv
Interview
mit Jose Maria Jones nach einer Demonstration gegen die Residenzpflicht
am 3. Oktober 2000 in Berlin
Klicke
auf das obenstehende Bild und siehe einVideo. (4'52 Min.)
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen
zu Jose
Maria Jones auf der Homepage des Bremer Menschenrechtsvereins