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Update
vom 6.10.03: Am 1. Oktober fand vorm Amtsgericht Bremen der zweite Verhandlungstag
im Verfahren gegen Sunny Omwenyeke statt. Hier ein Bericht
über die Gerichtsverhandlung. Nächster Termin: Donnerstag,
9.10.03 um 9.00 Uhr, Amtsgericht Bremen, Zi. 551 |
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Prozess
gegen
| Interview: Jetti/Umbruch-Bildarchiv Den dafür benötigten Real Player gibt es hier frei zum downloaden. |
FÜR DIE BEWEGUNGSFREIHEIT
von Flüchtlingen
Ich bin Mitglied von
"The VOICE Refugee Forum und der Karawane für die Rechte der
Flüchtlinge und Migrant/innen, und stehe beim Amtsgericht Bremen
Der verhandelte Fall
geht zurück ins Jahr 2000, als ich noch in Wolfsburg als Asylbewerber
lebte und von den dortigen Behörden aufgrund meiner politischen Aktivitäten
keine Genehmigung mehr zum Verlassen der Stadt bekam. Zu Beginn der Verhandlung
Fragte mich der Richter, ob ich die Klage nicht doch noch zurückziehen
wolle, das bestehende Strafmass könnte sich ja schließlich
noch mehr zu meinen ungunsten verändern. Das war für mich völlig
inakzeptabel. Die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke hat dann zwei
Anträge gestellt: Im weiteren Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass Herr Rathke erhebliche Wissenslücken im Ausländergesetz hat und noch nicht einmal die Grundzüge des Asylrechts kennt. Der geladene Zeuge, ein Sachbearbeiter von der Bremer Ausländerbehörde diente in erster Linie dazu, den Richter über den Aufenthaltsstatus von mir aufzuklären, und dass ich jetzt, da ich mit einer Deutschen verheiratet und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§51 Auslg.) anerkannt bin und eine Aufenthaltserlaubnis habe, nicht mehr gegen die Residenzpflicht verstoßen kann. Eine entscheidende offene Frage in dem Verfahren war aber die Tatsache, dass mir von meiner Ausländerbehörde in Wolfsburg eine Erlaubnis zum Verlassen des Stadtgebietes aus willkürlichen Gründen verweigert wurde. Deshalb hatte der Richter am Ende dem Antrag meiner Rechtsanwältin stattgegeben, den Leiter der Wolfsburger Ausländerbehörde Werner Pils als Zeugen vorzuladen. Ich verspreche mir zwar nichts mehr von dem Prozess an sich, denn Herr Rathke schien schon vor Beginn des Prozesses entschlossen zu sein, mich zu verurteilen, so sollte es für die Öffentlichkeit doch von hohem Interesse sein, mit welcher Begründung Herr Pils mir das Verlassen der Stadt Wolfsburg verboten hat. Darin wird sich nicht nur die Verletzung meiner persönlichen Grundrechte deutlich machen, sondern es offenbart sich, wie die Behörden das Elend der Flüchtlinge in diesem Land potenzieren. GERICHTSVERHANDLUNG
- ERSTER TEIL Für diese Kontrollen wurde mir eine Geldstrafe in Höhe von 300,- DM oder 30 Tage Gefängnis auferlegt. Ich verweigerte die Zahlung und focht sie vor Gericht an. Die Anhörung, die am 6. Februar 2001 im Amtsgericht Wolfsburg stattfand, endete damit, dass die Forderung mir gegenüber fallengelassen wurde; der Prozess war von überwältigender öffentlicher Unterstützung begleitet. Wohl aus Angst vor weiteren öffentlichen Demütigungen wureden alle anderen Residenzpflichtverfahren eingestellt. Als ich 2001 offiziell nach Bremen umzog, entschloss sich die Staatsanwaltschaft die Verfahren wieder zu eröffnen. Ich sollte einen Tagessatz von 7.50 ? für 30 Tage zahlen. Ich verweigerte wieder die Zahlung und formulierte meine Bereitschaft, wieder vor Gericht zu gehen, neu. In den letzten zwei Jahren hat der Richter eine landesweite Befragung aller Polizisten betrieben, die mich jemals in diesem Land bei Verstößen gegen die Residenzpflicht kontrolliert haben. Dies bringt uns zum zweiten Teil der Gerichtsverhandlung am Mittwoch. HINTERGRUND Zweimal hatte ich Gelegenheit mit der Bürgermeisterin, Frau Ingrid Ecke, zu sprechen, und brachte diese Angelegenheit zur Sprache. Sie versprach mir, mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde zu reden, doch nichts geschah. Verschiedene Male hatte ich hitzige Debatten mit dem Chef der Ausländerbehörde, Herrn Werner Pils, doch er hielt daran fest, dass ich keinerlei Genehmigungen zum Verlassen von Wolfsburg mehr erhalten würde. Trotz alledem bat ich während der Vorbereitungstreffen für den Internationalen Flüchtlingskongress in Jena erneut um Genehmigung, die jedoch wiederum abgelehnt wurden. Als Sekretär des Organisationskomitees musste ich aber an den Vorbereitungstreffen teilnehmen. Bei der Rückfahrt von einem dieser Treffen kam die Polizei auf der Strecke zwischen Magdeburg und Braunschweig in den Zug und kontrollierte mich ohne dass ich eine Erlaubnis zum Verlassen meines Landkreises vorzeigen konnte. Im Rahmen der Vorbereitungen für den Kongress schrieb ich viele Einladungen für unsere internationalen Gäste aus anderen Teilen Europas und der ganzen Welt, einschließlich eines Gastes aus Kanada, der aufgrund der Einladung ein Visum erhielt und zum Kongress kam. In der Zwischenzeit wurde mir sogar für die Teilnahme an dem Kongress eine Genehmigung verweigert - trotz der Fürsprache der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, Frau Marieluise Beck und trotz meines Einspruchs bei Gericht. Wie viele andere Flüchtlinge, denen die Erlaubnis zur Teilnahme an diesem internationalen Flüchtlingskongress verweigert worden war, entschloss auch ich mich zu zivilem Ungehorsam, um diesem unmenschlichen und erniedrigenden Gesetz zu trotzen, welches eine schwerwiegende Verletzung unserer Menschenrechte und eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt. Seitdem fanden verschiedene Aktionen statt und einige von uns, wie z.B. Herr Cornelius Yufanyi (ebenfalls Mitglied von The VOICE) standen deshalb bereits vor dem Gericht. Ich rufe alle fortschrittlichen Personen, Unterstützer/innen und Aktivist/innen auf, der Anhörung beizuwohnen. Zeitgleich ist eine Kundgebung draußen vor dem Gerichtsgebäude während und nach der Anhörung geplant. Sunny Omwenyeke Was ist die "Residenzpflicht"
für Flüchtlinge? Karawane für
die Rechte der Flüchtlinge und Migrant/innen in Bremen |
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