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THEMA: Residenzpflicht
ORT: Prozess in Wolfsburg
ZEIT: 6. Februar 2001
 

Erfolg - Residenzpflichtverfahren gegen Sunny Omwenyeke eingestellt

Am 6. Februar 2001 stand Sunny Omwenyeke (The VOICE, Wolfsburg) wegen Verletzung der Residenzpflicht vor Gericht. Etwa 90 Menschen kamen, um ihn zu unterstützen und für die Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge zu demonstrieren. Nach einer ausführlichen Verhandlung stellte der Richter das Verfahren wegen "geringer Schuld" ein.
Wir trafen Sunny Omwenyeke auf dem Berliner Vorbereitungstreffen für die Mai-Aktionstage gegen die Residenzpflicht. Hier ein Kurzinterview über seine ersten Eindrücke von dem Prozess.
Die ausführliche Dokumentation der Gerichtsverhandlung gibt es hier auf der homepage des Internationalen Menschenrechtsverein Bremen.
Siehe auch das ausführliche Interview mit Sunny vor seinem Prozess.
Kontakt und weitere Informationen: The Voice-Africa-Forum, Schillergäßchen 5, 07745 Jena
Tel. 03641/665214, Fax: 03641/423795, e-mail: The_VOICE_Jena@gmx.de,





Video: Umbruch Bildarchiv

Klicke auf das obenstehende Bild und siehe ein Flash Video. (1'24 Min.)


8.2. Bericht vom Residenzpflichtprozess: Teilsieg in der ersten Etappe.
"
Etwa 90 Leute aus ganz Norddeutschland waren zum Prozess erschienen, viele Flüchtlinge - Dauerdemo vorm Gerichtsgebäude. In den Saal passten nur 35 ZuhörerInnen, überwiegend waren es Flüchtlinge. Der Prozess endete mit einer Einstellung des Verfahrens wegen "geringfügiger Schuld", auf Kosten der Staatskasse.
Der Staatsanwalt versuchte, den Inhalt des Prozesses auf den reinen Straftatbestand des Verlassen des Landkreises zu beschränken und sprach Sunny Omwenyeke das Recht auf Pflichtverteidigung ab. Sunny Omwenyeke und seine Anwältin Frau Heinecke machten in ihren Erklärungen die politische Dimension des Prozesses deutlich, das es das willkürliche Verhalten der Ausländerbehörde bei der Erteilung von Reisegenehmigungen geht, außerdem grundsätzlich um die Frage der Verletzung der Menschenwürde von Flüchtlingen hier in der BRD durch die strikte Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Ein zweifelhafter Höhepunkt der Veranstaltung war die Begründung für die Versagung der Reisegenehmigungen für Sunny Omweneyke durch die Zeugin der Ausländerbehörde, Frau Manduca: Der Kongress für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen im Mai letzten Jahres sei eine verfassungsfeindliche Veranstaltung gewesen, die mit ihren Inhalten die Rechtsnormen und gesetzesmäßige Verfassung der BRD ablehne. Dies würde durch das Motto: "Gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen" deutlich. Da Abschiebungen immer auf der Grundlage der Gesetze zustande kämen und es nur rechtmäßige Abschiebungen gebe, würde mit diesem Motto gegen die Gesetze der Bundesrepublik gearbeitet. Ebenso stelle das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen Einschränkungen für Flüchtlinge keine soziale Ausgrenzung dar - wer dies behauptet kämpft gegen ein rechtmäßiges Gesetz und damit gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Motto der KurdInnen aus dem Wanderkirchenasyl in NRW "Wir sind hier, weil ihr unser Land zerstört" (eine Bezugname auf die Panzerlieferungen der Rot-Grünen Regierung an die Türkei) sei eine bewusste emotionale Aufstachelung der Flüchtlinge gegen ihr Aufnahmeland und deshalb auch verfassungsfeindlich. Diese Ausführungen machen die politische Dimension des Prozesses nochmals deutlich. Gegen diese Anschuldigungen wird Sunny Omwenyeke mit seiner Anwältin vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Anklage wegen Residenzpflichtverletzung ist wegen geringer Schuld ohne Urteil eingestellt worden, wobei Sunny Omwenyeke seine Anwaltskosten selbst übernehmen muß. Der Richter machte in seiner Stellungnahme nochmals deutlich, das die Residenzpflicht seiner Meinung nach nicht gegen die Verfassung verstoße, da sie zwar die Bewegungsfreiheit einschränke aber im Gesetz Ausnahmen zulässig sind und die Behörden dies gewissenhaft behandeln würden. Der Staatsanwalt machte klar, das es sich nicht um einen Freispruch sondern eine Einstellung trotz Schuld handele. Sunny verdeutlichte noch mal die Auswirkungen der Residenzpflicht für das Leben der Flüchtlinge hier in der BRD und rief zum weiteren Kampf gegen dieses Sondergesetz auf."
(Ausschnitte aus zwei e-mails von "The voice")


Weitere Informationen:

  • Aufruf zum Prozeß gegen Sunny Omwenyeke
  • Siehe auch: Hintergrundvideo zur Residenzpflicht und Telefoninterview mit Cornelius Yufanyi
  • Demonstrationsaufruf gegen die Residenzpflicht am 3. Oktober 2000 in Hannover
  • Webjournal zum Karawane-Kongress in Jena mit ausführlichen Berichten über die Themen des Kongresses
  • Erste Selbstorganisation von afrikanischen Flüchtlingen in der BRD
  • Homepage des Bremer Menschenrechtsvereins mit zahlreichen aktuellen Berichten und Hintergrundinformationen
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