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Demonstration gegen §§129 in StuttgartAm
5. Juli fand in Stuttgart eine Demonstration mit über 400 TeilnehmerInnen
gegen die §§129 statt. Aktueller Anlass für die von einem
Bündnis verschiedener linker Parteien, MigrantInnenorganisationen
und Antirepressionsinitiativen organisierte Demonstration war der seit
dem 17. März laufende Prozess gegen fünf vermeintliche Mitglieder
der DHKP-C
.
Dieser Prozess ist der erste größere 129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der Paragraph 129b stellt die Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine sogenannte "terroristische" Vereinigung im Ausland unter Strafe. Dass es nicht bei diesem einzelnen Prozess bleiben wird, ist offensichtlich. Bereits jetzt laufen weitere 129b-Ermittlungen gegen andere migrantische Linke, wie zum Beispiel gegen 10 Mitglieder der ATIF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei). (Fortsetzung des Berichtes: siehe unten) |
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Der
Paragraph 129b ergänzt die Paragraphen 129 und 129a, die sich auf
"kriminelle" und "terroristische" Vereinigungen im
Inland beziehen. Diese wurden bisher fast ausschließlich zum staatlichen
Vorgehen gegen verschiedene Linke verwendet.
Diese Verfahren sind nicht losgelöst von der Geschichte der Repression in Deutschland zu sehen. Auf deren Geschichte in Deutschland ging ein Vertreter des AK Internationalismus Stuttgart ein, der den Bogen vom Verbot der KPD 1956 über die Repression gegen die Gegner der Wiederbewaffnung über die Prozesse in Stammheim bis hin zu den Hausdurchsuchungen bei G8 Gegnern im vergangenen Jahr im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm spannte. Vor dem Stuttgarter Innenministerium wurde eine Rede des Berliner Einstellungsbündnisses verlesen, die sich auf das anstehende Verfahren gegen die mg-Beschuldigten bezog und die Einstellung des Verfahrens bzw. den Freispruch forderte. Mit dem Prozessauftakt ist diesen Herbst vor dem Berliner Kammergericht zu rechnen. Dazu wird in Berlin zu einer Großdemonstration aufgerufen werden. In dem Beitrag des Einstellungsbündisses wurde insbesondere auf den Zusammenhang verschiedener Repressionsfälle in der BRD vor, während und nach dem letztjährigen G8-Hipfel in Heiligendamm verwiesen. Bereits im Vorfeld kam es zu massiven Vorkontrollen und Ingewahrsamnahmen von mindestens 27 Demonstranten wegen Halstüchern, aber auch wegen T-Shirts mit "A.C.A.B."-Aufschrift (ist laut Grundsatzurteil vom Februar übrigens nicht strafbar!). Inzwischen sind alle Festgenommenen wieder auf freiem Fuß. Während der
kämpferischen Demonstration, die lautstark mit Sprechparolen und
bunt mit zahlreichen Transparenten und Fahnen auf sich aufmerksam machte,
kam es immer wieder zu Provokationen und Angriffen durch die Polizei.
Eine Demonstrantin erlitt bei einer Knüppelattacke eine Platzwunde
am Kopf. Die Demonstranten mussten zwischen den Polizeikräften
Spalier laufen, sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten
wurden vor allem um die Demospitze konzentriert. |
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