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THEMA: Kampf gegen Verdrängung
ORT: Berlin
ZEIT: 13. Juli 2016
BILDMAPPE: Ablage im Bildarchiv / 65 \

You'll never roll alone

Hans-Georg Lindenau, HG genannt, Kiez-Urgestein, Rollstuhlfahrer und Anarchist betreibt seit 30 Jahren den legendären „Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf M99“. Er führt dort ein selbstbestimmtes Leben und hat große Unterstützung im Kiez. Der Eigentümer des Hauses will HG räumen lassen. Das Bündnis gegen Zwangsräumungen, Bizim Kiez und zahlreiche andere Gruppen und Nachbar*innen organisieren den Widerstand gegen die Räumung.

Am 13. Juli und danach jede Woche finden vor dem M99-Laden Infokundgebungen statt. Zur ersten Kundgebung unter dem Motto: "You'll never roll alone" kommen rund 100 Nachbar*innen, Freund*innen, andere von Räumung Bedrohte und auch Beat Boxer zu seiner Unterstützung. (siehe Bilderserie) HG berichtet über seine Situation. Der Streß der drohenden Räumung hat ihn mittlerweile körperlich stark mitgenommen, so das er sich am 23. Juli vorübergehend zur Behandlung ins Krankenhaus begibt. (ausführlicher Bericht). Die für 9. August vorgesehende Räumung wird auf den 20. September verschoben, nachdem HG zugestimmt hat, die Wohnung im 1. Stock zu übergeben. Aber den Laden will er nach wie vor nicht freiwillig verlassen. So steht am 22.9. erneut die Räumung an. Die Absperrgitter werden schon gebracht. Doch dann kommt es anders. Im letzten Moment stoppt das Berliner Landgericht die Räumung. Siehe Bericht unten.


Update vom 21. September 2016:

Zwangsräumung der Ladenwohnung M99
in letzter Minute ausgesetzt!

Das Berliner Landgericht korrigierte einen Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg-Tiergarten, das die Verwertungsinteressen des Vermieters vor die Mieterrechte setzte

Hans Georg Lindenau kann aufatmen. Die für den 22. September geplante Zwangsräumung seiner Ladenwohnung in der Manteuffelstraße wurde kurz vor dem Termin ausgesetzt. Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch des 21. September entschieden, dass ein medizinisches Gutachten eingeholt werden muss. In dem Beschluss heißt es:

„Es soll ein Gutachten eines Facharztes für Neurologie und/oder Psychiatrie zu der Behauptung des Schuldners eingeholt werden, die beabsichtigte Räumung sei für ihn mit einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben verbunden, da eine ernsthafte suizidale Handlung – im Falle einer Räumung – drohe.“

Mit dem Schuldner ist der rollstuhlabhängige Mieter Hans Georg Lindenau gemeint, der seit mehreren Monaten aktiv gegen seine drohende Räumung kämpft. Dabei wird er von der Stadtteilinitiative Bizim Kiez und dem „Bündnis Zwangsräumung verhindern“ unterstützt.

Wie sich das Amtsgericht die Verwertungsinteressen des Vermieters zu Eigen macht

Doch genau dieser Widerstand wurde am 20. September vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg genutzt, um einen Räumungsaufschub aus medizinischen Gründen abzulehnen. In ihrer Begründung hatten sich die Richter/innen die Verwertungsinteressen des Hauseigentümers vollständig zu Eigen gemacht. Dort heißt es. „Das weitere Beherbergen des Schuldners könne nicht erfolgen. Neben nennenswerten finanziellen Verlusten (keine Neuvermietung möglich trotz sehr guter Angebote, keine angemessene Nutzungsentschädigung) habe der Schuldner Haus und Mitbewohner gefährdet“. Ausdrücklich wurden Demonstrationen vor dem Haus als Beispiele für diese Gefährdung genannt. Auch die Tatsache, dass Lindenau nicht in ständiger medizinischer Behandlung ist, wurde vom Amtsgericht als Argument gegen einen Räumungsaufschub herangezogen. „Obwohl es sich um „alte Leiden“ handelt, ist nicht ersichtlich, dass sich der Schuldner in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befindet, um seine Gesundheit in einen „umzugsfähigen“ Griff zu bekommen. Dies hätte er aber tun müssen, denn es ist nicht Aufgabe seines ehemaligen Vermieters, ihn ohne Mietvertrag zu beherbergen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Gewerbe zu betreiben“.
Mit dieser Entscheidung hebelte das Gericht die Möglichkeit eines Räumungsaufschubs für von Räumung bedrohte Mieter/innen massiv aus. Das Landgericht hat in letzter Minute die Mieter/innenrechte wieder in den Mittelpunkt gestellt. Die Polizei hatte bereits rund um den Laden Gitter aufgebaut und Vorbereitungen für die Räumung getroffen. Nach dem Bekanntwerden der Aussetzung wurden die wieder abgebaut. Jetzt kämpfen Lindenau und seine Unterstützer/innen für einen Räumungsaufschub bis Ende Mai 2017. Dann könnte Lindenau in eine Ladenwohnung in die Falkensteinstraße 46 umziehen. Der Vertrag ist bereits unterzeichnet. Dort ist explizit festgehalten, dass Lindenau die Räume für seinen „Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ nutzen kann.

Peter Nowak (Bericht im mieterecho online)

 



Fotos: Umbruch Bildarchiv
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Update vom 4. August 2016: Zwangsräumung für Di., 9.8., abgesagt!
“Der Räumungstermin für den „M99 – Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf“ für Dienstag, den 9.8. um 9 Uhr, ist abgesagt. Die Gerichtsvollzieherin hat das Amtshilfeersuchen an die Polizei zurückgenommen. Der Räumungstitel bleibt aber bestehen. Zwischen Eigentümer und dem Ladenbetreiber Hans-Georg Lindenau wurde vereinbart, dass HG die Wohnung im 1. Stock bis Montag räumt. Die Räumung des Ladens wurde bis 20.9. verschoben. Was dann passiert ist unklar…” Meldung vom 04.08.2016 vom Bündnis Zwangsräumung verhindern – die Demonstration am Sonntag findet aber statt!

 


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