Am 7. Januar 2005
verbrannte Oury Jalloh Hände und Füße an einer
feuerfesten Matraze fixiert im Dessauer Polizeigewahrsam. Auch
an seinem fünften Todestag demonstrierten rund 150 Menschen durch
Dessau und forderten Aufklärung und Gerechtigkeit. Am gleichen
Tag hatte der Bundesgerichtshof den Freispruch eines Dienstgruppenleiters
der Polizei aufgehoben und den Fall Jalloh zur Neuverhandlung
nach Magdeburg verwiesen. "Das Karlsruher Urteil wurde nur möglich,
weil Freunde Jallohs und Bürgergruppen immer wieder das Verhalten
der Polizei öffentlich kritisiert hatten", merkt Robert von
Lucius in der FAZ an, und weiter: "Die Geschichte war voller Widersprüche
und Pannen - und wohl auch geprägt von bewusster Einflussnahme,
um die Ereignisse, die zum Tod Jallohs führten, zu vertuschen.
So wies erst eine zweite Obduktion auf Zeichen von Verletzungen oder
Misshandlungen, einen Nasenbeinbruch und ein verletztes Trommelfell
hin." (FAZ-Bericht)
Das die zweifelhaften Todesumstände Oury Jallohs nunmehr Titelthema
zahlreicher Tageszeitungen geworden sind und der Prozeß neu aufgerollt
werden muß, ist ein wichtiger Erfolg. Künftig werden es sich
Polizisten hoffentlich auch in anderen Polizeistationen gut überlegen,
ob sie so wie die Dessauer Beamten gegen Flüchtlinge vorgehen.
Doch angesichts dessen, das auch der BGH in keiner Weise einen möglichen
Mord an Oury Jalloh zu denken wagt und die Kolleg_innen des angeklagten
Dienstgruppenleiters weiterhin mauern werden, ist eine tatsächliche
Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs nicht zu erwarten.